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Niedersächsische Landjugend - Die Niedersächsische Landjugend ist als anerkannter Träger der Jugendhilfe in der außerschulischen Jugendbildungsarbeit tätig und versteht sich als größter niedersächsischer Jugendverband im ländlichen Raum als Sprachrohr der Landjugendlichen. Besonderen Stellenwert hat traditionell der Agrarbereich mit Seminaren und landwirtschaftlichen und agrarpolitischen Lehrfahrten in Deutschland und im Ausland.



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Freiwilligendienste



  • Bundesfreiwilligendienst / Freiwilliges Soziales Jahr

    Freiwilligendienste sind eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements. Sie sind hilfreich bei der beruflichen Orientierung und bei der Persönlichkeitsbildung.
    Nach der Schule oder der Ausbildung besteht häufig der Wunsch, etwas Neues auszuprobieren oder das Erlernte auf Praxistauglichkeit zu erproben. Hier bieten Freiwilligendienste ein ideales Betätigungsfeld, denn der Beschäftigung liegt eine schriftliche Vereinbarung zugrunde, in der z.B. Urlaub, Taschengeld und Geldersatzleistungen geregelt sind. Die Freiwilligentätigkeit selbst entspricht keinem klassischen Arbeitsverhältnis, sie ist aber vergleichbar mit einer Vollzeitbeschäftigung und hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften weitgehend einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Durch diese Rahmenbedingungen ist sichergestellt, dass ausreichend Gestaltungsspielräume zum Austesten der individuellen Fähig- und Fertigkeiten angeboten werden.

    Wer eine neue Herausforderung in einem abwechslungsreichen und interessanten Tätigkeitsfeld sucht und dabei seine fachliche und soziale Kompetenz stärken möchte, hat in unserem Verband viele Möglichkeiten.

    Freiwillige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Landwirt/in, als Gärtner/in der Fachrichtung Obstbau oder als Hauswirtschafter/in haben die Möglichkeit sich in der
    landwirtschaftlichen Betriebs- und Haushaltshilfe zu engagieren. In diesem Bereich erfolgt ein Einsatz auf landwirtschaftlichen Familienbetrieben. Hilfe erhalten Familien, die unverschuldet z. B. durch Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Tod der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters  bzw. deren Ehepartners/dessen Ehepartnerin in existentielle Not geraten sind. Als Betriebshelfer/in bzw. als Hauswirtschafter/in sind  selbständig alle Arbeiten, die zur Weiterführung eines landwirtschaftlichen Betriebes/Haushaltes erforderlich sind, zu verrichten. Unterkunft und Verpflegung werden häufig vom Einsatzbetrieb gestellt.

    Freiwilligen ohne Berufsausbildung stehen folgende Tätigkeitsfelder offen:
    • Hausmeisterdienste/handwerkliche Tätigkeiten
    • Heilerziehungspflege
    • Verwaltungstätigkeiten im pädagogischen und kaufmännischen Bereich

    Bei diesen Aufgabenfeldern steht die berufliche Orientierung bzw. die Überprüfung des eigenen Berufswunsches im Vordergrund. Der Einsatz ist vorgesehen bei Verbänden und Institutionen, die im ländlichen Raum ansässig sind. Die pädagogische Begleitung während der Freiwilligentätigkeit erfolgt durch die Einsatzstellen vor Ort und durch das verbandseigene Bildungsreferententeam der NLJ.  

    Allgemeines zu den Freiwilligendiensten

    Finanzielles
    Freiwillige im Sinne des FSJG bzw. BFDG sind Personen, die einen freiwilligen Dienst ohne Erwerbsabsichten, außerhalb einer Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung leisten. Diese Dienste richten sich an Frauen und Männer, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und für den Dienst nur unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld oder anstelle von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung entsprechende Geldersatzleistungen erhalten dürfen. Ein Taschengeld gilt als angemessen, wenn es sechs Prozent der in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsgrenze (330,-- €) nicht übersteigt. Teilnehmer am Freiwilligendienst sind gesetzlich sozialversichert.

    Dauer
    Im Regelfall wird der Freiwilligendienst für eine Dauer von zwölf Monaten geleistet, die Mindestdauer beträgt sechs, die Höchstdauer 18 Monate, diese kann im Ausnahmefall auf 24 Monate verlängert werden, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes begründet ist.

    Seminarteilnahme
    Bezogen auf eine zwölfmonatige Teilnahme am Freiwilligendienst beträgt die Seminarzeit 25 Tage. Das Seminarangebot der NLJ umfasst z.B. Rhetorikseminare, Stressmanagement, Bewerbungstraining, verschiedene Outdoor-Veranstaltungen zur Teambildung und auch Seminare aus dem landwirtschaftlichen Bereich. Für Freiwillige, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind 25 Seminartage verpflichtend. Freiwillige, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, nehmen in einem "angemessenen Umfang" an den Seminaren teil.

    Urlaub
    Der Urlaubsanspruch beträgt 26 Tage pro Jahr, bei einer geringeren Dienstzeit reduziert sich der Urlaubsanspruch pro Monat um 1/12 des Jahresurlaubs.

    Wie werde ich Freiwillige/Freiwilliger in der NLJ?
    Für eine verbindliche Platzzusage im Freiwilligendienst benötigen wir ein formloses Anschreiben mit vollständiger Anschrift und Rufnummer unter Angabe des gewünschten Anfangstermins, einen tabellarischen Lebenslauf und die Kopie des Schulabschlusses und ggf. des Prüfungszeugnisses der Abschlussprüfung.

    Ob im Bundesfreiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr, dieses Engagement lohnt sich für Dich und andere.

  • Weitere Infos